Mittagstisch am 23. Okt. 2025, ab 12:30 Uhr

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Kinderfilzen und Blaudruck im Heimatmuseum zum Nikelsmarkt

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Bildungsangebote • vhs Landkreis Gießen

Café Digitale – Leben mit Veränderung durch Digitalisierung

Wissen, wie es geht!

Im Café Digitale beschäftigen Sie sich damit, wie sie Ihr Leben mit der Hilfe von Tablet, Smartphone, Notebook und Co. begleiten können – sie lernen hier sich in der Fülle an Informationen zurecht zu finden und brauchbare von unbrauchbaren zu unterscheiden – sie bekommen handhabbare Hinweise zum Schutz der eigenen Daten und erlernen so einen sicheren Umgang mit technischen Geräten.

Jeder Termin beginnt mit einer fachlichen Einführung und lässt Raum zum Erfahren, Austauschen und Entdecken. Es werden Begriffe erklärt, sie lernen den Umgang mit digitalen Medien kennen und probieren das am eigenen PC, Tablet und Smartphone aus.

Teilnahmevoraussetzung: Entdeckungsfreude und Interesse die Möglichkeiten von Tablet, Smartphone, Notebook und Co. kennen zu lernen und voneinander zu lernen.

Gerne kann im Kurs gemeinsam überlegt werden, zu welchen Themen weitere Veranstaltungen geplant werden können.

„Dieses Angebot wird im Rahmen des Smart Cities-Modellprojekt „Smartes Gießener Land“ ermöglicht, gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“

Bitte mitbringen: Eigenes Endgerät (Smartphone/Tablet Notebook) mit Ladekabel und Passwörter (falls vorhanden.

Bürgertreff Allendorf (Lumda), Kirchstr. 15

René Hirschfeld

Mittwochs, ab 14. Jan. 2026, 14:00-17:00 Uhr, 6 Termine

6,00 € bei 6-8 Personen

Anmeldung/Abmeldung bis 20. Dez 2025

Anmeldeformulare sind im Bürgertreff vorrätig!

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Zunftordnung der Wollweber

Beim Allendorfer „Wollweberbrief“ von 1627 handelt es sich um einen Zunftbrief. Diese waren im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein rechtlich verbindliches Dokument, das von einer landesherrlichen oder städtischen Obrigkeit ausgestellt wurde. Seine Hauptaufgabe bestand darin, die Gründung und Organisation einer Handwerkszunft zu genehmigen und verbindlich zu regeln. Der Zunftbrief legte die Rechte, Pflichten und Privilegien der Zunftmitglieder fest. Dazu gehörten Regelungen zur Aufnahme neuer Mitglieder, zur Ausbildung von Lehrlingen, zur Qualitätssicherung der Produkte, zur Preisgestaltung sowie zur sozialen Absicherung innerhalb der Bruderschaft.

Zugleich diente der Zunftbrief der wirtschaftlichen Kontrolle: Nur zugelassene Meister  und Mitglieder durften ein bestimmtes Handwerk ausüben. Damit schützte der Brief das Monopol der Zunft gegenüber nicht organisierten Handwerkern. Auch soziale Aspekte wurden geregelt, z. B. die Hilfe für erkrankte oder verarmte Mitglieder.

Darüber hinaus war der Zunftbrief Ausdruck landesherrlicher Autorität. Er stellte sicher, dass die Zunft in das staatliche Verwaltungsgefüge eingebunden blieb und nicht autonom agierte. Oft behielten sich Fürsten oder Stadträte das Recht vor, den Zunftbrief zu verändern oder aufzuheben

Einleitung: Fürstliches Geleit

Von Gottes Gnaden
Wir, Georg, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, bekennen hiermit öffentlich:

Kommentar:

Einleitung in der damals üblichen, formelhaften Sprache. Landgraf Georg (1605–1661) war ab 1626 Landgraf von Hessen. Solche Zunftbriefe galten als herrschaftliche Genehmigungen, die rechtliche Sicherheit verliehen.

Anlass und Bitte der Zunft

Als wir die fürstliche Regierung in unserem Teil des Fürstentums Hessen übernahmen, fielen auch die Zünfte, Gilden und Innungen unter unsere Aufsicht. Die Meister des Wollweber-Handwerks in unserer Stadt Allendorf an der Lumda trugen uns demütig ihr Anliegen vor: Sie baten, die frühere Ordnung ihrer Zunft, wie sie sie unter unseren Vorfahren den Fürsten Philipp, Ludwig dem Älteren und Ludwig dem Jüngeren erhalten hatten, zu erneuern und zu bestätigen.

Kommentar:

Die Zunft möchte ihre alten Rechte sichern und bittet um offizielle Bestätigung durch den neuen Fürsten. Da Georg I. 1626 verstorben war und sein Sohn die Herrschaft übernahem, musste die Privilegien neu gesichert werden.

§ 1 – Zunftzugehörigkeit

Nur Bürger von Allendorf (oder solche, die es bald werden wollen), dürfen Mitglied der Zunft werden.

Kommentar:

Zunftrechte sind an das Bürgerrecht der Stadt gekoppelt. Damit sichert sich die Stadt auch wirtschaftlich ab.

§ 2 – Herkunft & Berufstreue

Mitglieder müssen ehrlich geboren und fachkundig im Handwerk sein und dürfen kein anderes Handwerk betreiben.

Kommentar:

„Ehrlich geboren“ meint: keine uneheliche Geburt oder unehrenhafte Herkunft. Die Ausschließlichkeit des Berufs schützt die Qualität und verhindert wirtschaftliche Konkurrenz innerhalb eines Mitglieds.

§ 3 – Aufnahmegebühr

Der Eintritt kostet 16 Gulden Frankfurter Währung je zur Hälfte an uns und an die Bruderschaft , plus 1 Ortsgulden in die Armenkasse.

Kommentar:

Die Gebühr zeigt: Die Zunft hatte sowohl fiskalische als auch soziale Funktionen. Der „Ortsgulden“ als Spende an die Armen unterstreicht ihre soziale Verantwortung.

§ 4 – Feuerwehrpflicht

Im Brandfall muss jeder Zunftbruder mit einem ledernen Eimer Hilfe leisten.

Kommentar:

Zünfte hatten öffentliche Pflichten – dazu gehörte traditionell die Beteiligung an der Brandbekämpfung.

§ 5 – Stiftungspflicht

Zwei Viertel Wein sind jährlich dem Handwerk zu stiften.

Kommentar:

Vermutlich handelt es sich um Wein für das Zunftfest oder zur Unterhaltung bei Versammlungen. Eine Art Gemeinschaftsbeitrag.

§ 6 – Tuchprüfung

Zwei gewählte Meister prüfen und siegeln alle Tuche (gute: zwei Siegel, schlechte: eines). Falsche Farben (z.B. „Teufelsfarben“ wie Rot) sind verboten.

Kommentar:

Dabei handelte es sich um ein Qualitätssiegel. Die Allendorfer Tuche mussten von einer bestimmten Güte sein. „Teufelsfarben“ waren verbotene Farbtöne – insbesondere leuchtendes Rot galt teils als sündhaft oder war bestimmten Ständen vorbehalten.

§ 7 – Spinnverbot

Niemand darf Garn spinnen oder spinnen lassen, das weiterverkauft wird, außer im Auftrag der Meister.

Kommentar:

Dies schützt das Monopol der Zunft – auch gegenüber Heimarbeit oder unreglementierter Arbeit durch Frauen oder Verwandte.

§ 8 – Nur für den lokalen Bedarf

Wolle muss zuerst Allendorfer Bürgern angeboten werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Gulden Strafe belegt.

Kommentar:

Ein Mittel zur Kontrolle des lokalen Markts und zur Förderung der städtischen Wirtschaft. Erst wenn es keinen lokalen Bedarf gab, durften die Produkte außerhalb der Stadt angeboten werden.

§ 9 – Handelsbeschränkungen

Nur Zunftmitglieder dürfen Stoffe mischen oder verkaufen – außer zu Jahrmärkten.

Kommentar:

Jahrmärkte wie der Nikelsmarkt waren offen für den überregionalen Handel. Im Alltag durfte aber nur die Zunft tätig sein.

§ 10 – Totenritual

Bei Tod eines Zunftbruders (oder dessen Angehörigen) müssen alle Meister an der Beerdigung teilnehmen; die vier jüngsten Meister tragen den Sarg.

Kommentar:

Die Zunft ist auch eine soziale Gemeinschaft. Der Tod eines Mitglieds wird gemeinsam gewürdigt – ein Ausdruck von Ehre und Zusammenhalt.

§ 11 – Dienstpflicht des Jüngsten

Der zuletzt aufgenommene Meister dient den übrigen wie ein Knecht, bis ein neuer aufgenommen wird.

Kommentar:

Ein Brauch zur Hierarchiebildung. Der „jüngste“ Meister hatte symbolische Dienstpflichten (z. B. Ordnungsdienste, Botengänge).

§ 12 – Teilnahmezwang

Bei Treffen müssen alle erscheinen wer ohne triftigen Grund fernbleibt, zahlt Strafe.

Kommentar:

Zunftversammlungen waren Pflichttermine – ähnlich einer Hauptversammlung. Disziplin war zentral.

§ 13 – Jahresrechnung

hrliche Abrechnung der Zunftgelder gegenüber dem Rentmeister ist Pflicht.

Kommentar:

Ein Rentmeister war ein fürstlicher Finanzbeamter. Die Kontrolle schützt vor Missbrauch und zeigt: Die Zunft steht unter landesherrlicher Aufsicht.

§ 14 – Verwendung der Bußgelder

Von den eingenommenen Bußen dürfen nur bis zu drei Gulden jährlich für geselliges Beisammensein verwendet werden der Rest ist für Notlagen, insbesondere zur Unterstützung armer oder kranker Zunftmitglieder, zu bewahren.

Kommentar:

Zünfte waren auch eine frühe Form von Sozialversicherung. Der Zunftkasten diente als Notfallhilfe für Mitglieder.

§ 15 – Heiratserleichterung

Wer eine Tochter eines Zunftmeisters heiratet und das Handwerk betreibt, muss den halben Zunftanteil zahlen.

Kommentar:

Ein Vorteil für „Heiratskandidaten“ innerhalb der Zunftfamilien – fördert interne Vernetzung und schützt Vermögen.

§ 16 – Regel für Witwen

Wenn ein Zunftmeister stirbt und seine Witwe wieder heiratet, muss der neue Ehemann sofern er das Handwerk betreibt ebenfalls die Hälfte an die Zunft zahlen.

Kommentar:

Auch hier wird familiärer Übergang geregelt – ohne vollständige Neuzulassung, aber mit finanzieller Beteiligung.

Schlussformel

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Zunftordnung jederzeit zu kürzen, zu erweitern oder aufzuheben.

Gegeben zu Marburg am 17. Mai 1627.
Versiegelt mit unserem fürstlichen Sekretsiegel.

Kommentar:

Die Zunftordnung war kein festgeschriebener Vertrag – sondern ein durch den Fürsten jederzeit widerrufbares Privileg.

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Alphorn trifft Vortrag 

Neben dem leckeren Menü, Frikadellen mit Zwiebelsoße, Karotten- und Erbsengemüse mit Kartoffelpüree, stand der Vortrag von Dr. Sebastian Senger „Die Schweiz einmal anders dargestellt – vom Alphorn bis Zwingli“ dieses Mal auf dem Programm für den Mittagstisch im Bürgertreff. Zur Überraschung des Referenten und der Gäste waren passend zum Referat zwei Alphornbläser gekommen. Unter großem Applaus spielten Armin Demandt und Gerd Sieber gleich zu Beginn der Veranstaltung auf ihren Alphörnern. Ein weiterer Auftritt der Alphornbläser leitete den Vortrag von Dr. Senger ein.

Der Referent ging zunächst auf die Geschichte der Schweiz ein, die seit dem Wiener Kongress (1816) ihren Grenzverlauf bis heute beibehalten hat. Sie entwickelte sich von einem Staatenbund zu einem Bundesland. Alphabethisch sortiert gab Dr. Senger

an Hand von schweizerischen Briefmarken einen Überblick aus den Bereichen der Geschichte, Kultur und Wissenschaft. Die Besucher, die teils wegen des Vortrags gekommen waren, konnten erleben, dass die Schweiz mehr zu bieten hat, als Käse, Schokolade, Uhren und Taschenmesser. Die Schweiz hat u.a. eine Covid-Sondermarke,

herausgeben, durch deren Erwerb Spenden generiert wurden. Eine Briefmarke war dem Geschäftsmann Henri Dunant, ein Humanist christlicher Prägung und Gründer des roten Kreuzes, gewidmet.

Für das Museumsteam bedankte sich Brunhilde Trenz bei den Alphornbläsern für die gelungene Überraschung und die gute Unterhaltung. Ein herzliches Dankeschön erhielten auch die Angelika Hofmann und Else Zörb, die anlässlich ihres 75. Geburtstags den Nachtisch,  – Eis mit Topping – gespendet hatten. Zum nächsten Mittagstisch am 23. Oktober 2025 laden wir herzlich ein.

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Altes Gemäuer und junge Gesichter

Tag des offenen Denkmals in Allendorf Lumda

Der Allendorfer Stadtturm gehört zu den ältesten Gebäuden des Ortes. Bereits seit einigen Jahren veranstaltet der Heimat- und Verkehrsverein Allendorf/Lda. hier am Tag des offenen Denkmals ein kleines Fest. In diesem Jahr gab es aber eine Besonderheit: Der Tag stand ganz im Zeichen des Mittelalters.

„Wir wollten vor allem etwas für Kinder bieten“, erklärte Brunhilde Trenz. Dafür hat sich die Erste Vorsitzende sogar selbst ein mittelalterliches Gewand übergeworfen. Das Highlight war die Laienspielgruppe um Jörg Dreer auch Kichhain-Betziesdorf. Er zeigte den Jüngsten unter den Besuchern die Eigenheiten einer Ritterrüstung und veranstaltete sogar einen kleinen Lanzenwettkampf. Mit von der Partie war auch Uwe Prinz aus Schöffengrund. Er gab Einblicke in das historische Schmiedehandwerk und war gefragter Gesprächspartner für jung und alt. Sein umfassendes Wissen zu Schweren, Äxten und Lanzen aus aller Welt teilte er gerne mit allen Interessierten.

Bei gutem Wetter kamen mehr als 300 Besucher über den Tag verteilt. Am Nachmittag waren zeitweise 20 Kinder auf der angrenzenden Wiese, auf der ein kleines Ritterlager aufgebaut war.Ein weiteres Highlight war auch der Stadtturm selbst. Die enge Wendeltreppe erfordert auch heute noch Trittsicherheit. Oben angekommen, bietet sich aber ein schöner Blick über die angrenzenden Gebäude und Wiesen. Der Heimat- und Verkehrsverein kümmert sich federführend um den Erhalt des Turms. „Durch unsere Veranstaltungen begeistern wir Menschen für den Ort, der uns viel bedeutet“, so Brunhilde Trenz. Wer die jüngsten Besucher am tag des offenen Denkmals fragte, der bekam eine klare Antwort: „Das Mittelalter Spektakel muss wiederholt werden.“

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Vorankündigung

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Papiertheater „kleine Auszeit“ im Altstadt Bürgertreff

Vor kurzem gastierte das Papiertheater „Kleine Auszeit“ im Bürgertreff Allendorfer 

Altstadt“. Gespielt wurde das Märchen „Vom Fischer und seiner Frau“ aus der Sammlung der Brüder Grimm. Die Vorstellung war gut besucht. Eintritt wurde nicht erhoben.

Papiertheater spricht Menschen altersübergreifend und unabhängig von der Herkunft an. Kinder sind ebenso fasziniert wie Erwachsene. Um 1810 entstanden diese Miniaturbühnen in Deutschland und England. Als Mittel einer Wissensaneignung und kulturellen Prägung der Zeit hat das Papiertheater in fast keinem bildungsbürgerlichen Haus gefehlt. Das Papiertheater wurde von den bewegten Bildern in Kino und Fernseher abgelöst und ist fast in Vergessenheit geraden. Umso erfreulicher ist es, dass sich in dem benachbarten Buseck ein Papiertheater etabliert hat und mit einer mobilen Bühne auch auswärts spielt.

Auch in Allendorf war es ein gemischtes Publikum, aus Erwachsenen und Kinder, das begeistert der Aufführung folgte. Mit jedem Wunsch wurde die Gier der Fischers Frau immer größer. Als es ihr nicht genug war ein Kaiser zu sein und sie werden wollte wie Gott, verlor sie alle Titel und den gesamten Reichtum. Sie musste fortan wieder in ihrer kleinen Hütte wohnen. 

Anschließend waren die großen und kleinen Gäste zu Kuchen und Muffins vom Museumsteam eingeladen.  An die Veranstalter wurde der Wunsch herangetragen,  das Papiertheater erneut zu einem Gastspiel einzuladen. 

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Vorankündigung Museumsfrühstück

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Mittelalter am Stadtturm erleben am 14.9.2025 von 11:00 bis 16:00 Uhr

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