Aus dem Archiv des Allendorfer Museums

Zum Nikelsmarkt am 2. November 1938 wurde im Frankfurter Generalanzeiger im Jahre 1938 folgendes veröffentlicht:

Allendorf an der Lumda

Kinderwiegen und Hochzeitstruhen

„Stadt Allendorf liegt an der Lom;

Ein bunten Leven fürt in sum,

„blaw und schwarz seind die Farben beydt,

Trew seyn, gezimbt in Lieb und Leydt.“

Unter dem Wappen des Dorfes Allendorf an der Lumda steht dieser Spruch; darüber schaut ein ungekrönter Löwe mit grimmigem Gesichtsausdruck nach rechts. Es war das Wappen der Stadt Allendorf, denn am 2. März 1317 erhob der damalige Landgraf nach vorheriger Einbeziehung der Orte Möllenbach, Todenhausen und Häuslingen den Marktflecken Allendorf zur Stadt und Festung. Die drei anderen Orte gibt es heute nicht mehr; dort wo sie einst standen, ist heute Ackerland und nur Steine geben uns von ihnen Kunde, und die Chronik, die manches über sie zu berichten weiß.

Allendorf gehörte schon 786 als eine der ältesten Besitzungen den hessischen Landgrafen. Nach der Erhebung zur Stadt und Festung befreite der Landgraf die Einwohner auf sechs Jahre von „Beed, Dienst und Schatzung“ unter der Bedingung, daß sie eine bestimmte Summe zur Befestigung der Stadtmauer verwenden sollten. So erhielt die Stadt eine Befestigung. Von ihr ist heute nichts mehr zu sehen, nur einer der Türme steht noch und ein paar Flurnamen erinnern an die Macht und Größe der Stadt.

Mannigfach war das Schicksal Allendorf. Im Jahre 1488 kam eine große Hungersnot über das Land, im Dreißigjährigen Kriege ist Allendorf von dem Landgrafen Wilhelmus von Hessen, wie die Chronik berichtet, „ganz und gar ausgeplündert worden“. Auch die Pest hauste mehrmals in der Stadt und dezimierte ihre Bewohner. Noch heute erinnert der Pestillenzstrauch in einem Buchenhain über Allendorf an jene schreckliche Zeit, in der die Einwohner vor der Pest in die Wälder flüchten mußten. Im Jahre 1606 wurde die erste Calvinische Predigt in Allendorf gehalten.

Weitere Marktsteine im Aufbau Allendorfs sind von altersher die Märkte gewesen, und noch heute hat der Nikelsmarkt seine besondere Bedeutung, denn Allendorf ist trotz der Kriegszüge und trotz der vielen großen Brände, die die Ortschaft heimsuchten, stets ein fleißiges aufbaufreudiges Dorf geblieben. Neben der Landwirtschaft waren immer Handel und Gewerbe in Blüte, auch heute noch sind fast alle Gewerbezweige vertreten. Besonders die Drechsler und Tischler machten Allendorf berühmt, denn von hier aus gingen die kostbaren Hochzeitstruhen und kunstvoll gearbeiteten Kinderwiegen in die ganze Welt. Unter dem Losungswort „Allumda“, mit dem sich auch die Händler auf den Märkten begrüßten, waren die Holzarbeiten von besonderer Güte und ausgesuchten Formen.

Sogar eine Gräfin von Parma ließ sich eine Truhe als kostbares Hochzeitsgeschenk von Allendorf nach Italien holen.

Auch heute haben wieder Arbeit und Gewerbefleiß dem Dorfe zu einem gediegenen Wohlstand verholfen. Neben der Landwirtschaft, die viele Bewohner ernährt, gibt ein großes Holzsägewerk sowie eine Oel- und Fettfabrik Arbeit und Verdienst.

Von den Plänen, die zum Ausbau und zur Verschönerung Allendorf vorlagen, sind einige schon in Erfüllung gegangen, eine neue Stadthalle ist erstanden, ein schönes Forsthaus wurde erbaut und eine größere Wasserleitung angelegt. Weitere Bauarbeiten werden in naher Zukunft vorgenommen. In erster Linie wird eine neue Schule errichtet werden. Dann ist an ein HJ-Heim gedacht, das durch eine größere Badeanlage und einen schönen Sportplatz erweitert werden soll.“

Diese Veröffentlichung im Frankfurter Generalanzeiger zeugt von der großen Bedeutung des tradionellen Allendorfer Nikelsmarktes.

Von dem Nikelsmarkt hieß es einmal, „daß er der bedeutendste zwischen Frankfurt und Kassel gewesen sei. Selbst die Leipziger Messefahrer suchten den Nikelsmarkt auf“, so nachzulesen in der Oberhessischen Zeitung vom 31.10.1938.   

Eine dieser wertvollen „Allumda Truhen“ befindet sich im Allendorfer Museum.

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Neu zum 655. Allendorfer Nikelsmarkt:

Kühlschrankmagnete mit ortsbildprägenden Gebäuden unserer Stadt mit drei Motiven,

Kernstadt Allendorf, Climbach und Nordeck-Winnen 

je Stück 4 €. 

Zu erwerben beim Museum.

Heimat- und Verkehsrsverein Allendorf/Lumda – 3
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Blaudruck und Kinderfilzen zum Nikelsmarkt

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Hier eine Übersicht zu unseren Veranstaltungen rund um das Heimatmuseum in Allendorf (Lumda), Kirchstr. 15

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Filzen für Kinder und Blaudruck am Nikelsmarkt

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Spinnstube im Bürgertreff

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Mittagstisch am 23. Okt. 2025, ab 12:30 Uhr

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Bildungsangebote • vhs Landkreis Gießen

Café Digitale – Leben mit Veränderung durch Digitalisierung

Wissen, wie es geht!

Im Café Digitale beschäftigen Sie sich damit, wie sie Ihr Leben mit der Hilfe von Tablet, Smartphone, Notebook und Co. begleiten können – sie lernen hier sich in der Fülle an Informationen zurecht zu finden und brauchbare von unbrauchbaren zu unterscheiden – sie bekommen handhabbare Hinweise zum Schutz der eigenen Daten und erlernen so einen sicheren Umgang mit technischen Geräten.

Jeder Termin beginnt mit einer fachlichen Einführung und lässt Raum zum Erfahren, Austauschen und Entdecken. Es werden Begriffe erklärt, sie lernen den Umgang mit digitalen Medien kennen und probieren das am eigenen PC, Tablet und Smartphone aus.

Teilnahmevoraussetzung: Entdeckungsfreude und Interesse die Möglichkeiten von Tablet, Smartphone, Notebook und Co. kennen zu lernen und voneinander zu lernen.

Gerne kann im Kurs gemeinsam überlegt werden, zu welchen Themen weitere Veranstaltungen geplant werden können.

„Dieses Angebot wird im Rahmen des Smart Cities-Modellprojekt „Smartes Gießener Land“ ermöglicht, gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“

Bitte mitbringen: Eigenes Endgerät (Smartphone/Tablet Notebook) mit Ladekabel und Passwörter (falls vorhanden.

Bürgertreff Allendorf (Lumda), Kirchstr. 15

René Hirschfeld

Mittwochs, ab 14. Jan. 2026, 14:00-17:00 Uhr, 6 Termine

6,00 € bei 6-8 Personen

Anmeldung/Abmeldung bis 20. Dez 2025

Anmeldeformulare sind im Bürgertreff vorrätig!

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Zunftordnung der Wollweber

Beim Allendorfer „Wollweberbrief“ von 1627 handelt es sich um einen Zunftbrief. Diese waren im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein rechtlich verbindliches Dokument, das von einer landesherrlichen oder städtischen Obrigkeit ausgestellt wurde. Seine Hauptaufgabe bestand darin, die Gründung und Organisation einer Handwerkszunft zu genehmigen und verbindlich zu regeln. Der Zunftbrief legte die Rechte, Pflichten und Privilegien der Zunftmitglieder fest. Dazu gehörten Regelungen zur Aufnahme neuer Mitglieder, zur Ausbildung von Lehrlingen, zur Qualitätssicherung der Produkte, zur Preisgestaltung sowie zur sozialen Absicherung innerhalb der Bruderschaft.

Zugleich diente der Zunftbrief der wirtschaftlichen Kontrolle: Nur zugelassene Meister  und Mitglieder durften ein bestimmtes Handwerk ausüben. Damit schützte der Brief das Monopol der Zunft gegenüber nicht organisierten Handwerkern. Auch soziale Aspekte wurden geregelt, z. B. die Hilfe für erkrankte oder verarmte Mitglieder.

Darüber hinaus war der Zunftbrief Ausdruck landesherrlicher Autorität. Er stellte sicher, dass die Zunft in das staatliche Verwaltungsgefüge eingebunden blieb und nicht autonom agierte. Oft behielten sich Fürsten oder Stadträte das Recht vor, den Zunftbrief zu verändern oder aufzuheben

Einleitung: Fürstliches Geleit

Von Gottes Gnaden
Wir, Georg, Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, bekennen hiermit öffentlich:

Kommentar:

Einleitung in der damals üblichen, formelhaften Sprache. Landgraf Georg (1605–1661) war ab 1626 Landgraf von Hessen. Solche Zunftbriefe galten als herrschaftliche Genehmigungen, die rechtliche Sicherheit verliehen.

Anlass und Bitte der Zunft

Als wir die fürstliche Regierung in unserem Teil des Fürstentums Hessen übernahmen, fielen auch die Zünfte, Gilden und Innungen unter unsere Aufsicht. Die Meister des Wollweber-Handwerks in unserer Stadt Allendorf an der Lumda trugen uns demütig ihr Anliegen vor: Sie baten, die frühere Ordnung ihrer Zunft, wie sie sie unter unseren Vorfahren den Fürsten Philipp, Ludwig dem Älteren und Ludwig dem Jüngeren erhalten hatten, zu erneuern und zu bestätigen.

Kommentar:

Die Zunft möchte ihre alten Rechte sichern und bittet um offizielle Bestätigung durch den neuen Fürsten. Da Georg I. 1626 verstorben war und sein Sohn die Herrschaft übernahem, musste die Privilegien neu gesichert werden.

§ 1 – Zunftzugehörigkeit

Nur Bürger von Allendorf (oder solche, die es bald werden wollen), dürfen Mitglied der Zunft werden.

Kommentar:

Zunftrechte sind an das Bürgerrecht der Stadt gekoppelt. Damit sichert sich die Stadt auch wirtschaftlich ab.

§ 2 – Herkunft & Berufstreue

Mitglieder müssen ehrlich geboren und fachkundig im Handwerk sein und dürfen kein anderes Handwerk betreiben.

Kommentar:

„Ehrlich geboren“ meint: keine uneheliche Geburt oder unehrenhafte Herkunft. Die Ausschließlichkeit des Berufs schützt die Qualität und verhindert wirtschaftliche Konkurrenz innerhalb eines Mitglieds.

§ 3 – Aufnahmegebühr

Der Eintritt kostet 16 Gulden Frankfurter Währung je zur Hälfte an uns und an die Bruderschaft , plus 1 Ortsgulden in die Armenkasse.

Kommentar:

Die Gebühr zeigt: Die Zunft hatte sowohl fiskalische als auch soziale Funktionen. Der „Ortsgulden“ als Spende an die Armen unterstreicht ihre soziale Verantwortung.

§ 4 – Feuerwehrpflicht

Im Brandfall muss jeder Zunftbruder mit einem ledernen Eimer Hilfe leisten.

Kommentar:

Zünfte hatten öffentliche Pflichten – dazu gehörte traditionell die Beteiligung an der Brandbekämpfung.

§ 5 – Stiftungspflicht

Zwei Viertel Wein sind jährlich dem Handwerk zu stiften.

Kommentar:

Vermutlich handelt es sich um Wein für das Zunftfest oder zur Unterhaltung bei Versammlungen. Eine Art Gemeinschaftsbeitrag.

§ 6 – Tuchprüfung

Zwei gewählte Meister prüfen und siegeln alle Tuche (gute: zwei Siegel, schlechte: eines). Falsche Farben (z.B. „Teufelsfarben“ wie Rot) sind verboten.

Kommentar:

Dabei handelte es sich um ein Qualitätssiegel. Die Allendorfer Tuche mussten von einer bestimmten Güte sein. „Teufelsfarben“ waren verbotene Farbtöne – insbesondere leuchtendes Rot galt teils als sündhaft oder war bestimmten Ständen vorbehalten.

§ 7 – Spinnverbot

Niemand darf Garn spinnen oder spinnen lassen, das weiterverkauft wird, außer im Auftrag der Meister.

Kommentar:

Dies schützt das Monopol der Zunft – auch gegenüber Heimarbeit oder unreglementierter Arbeit durch Frauen oder Verwandte.

§ 8 – Nur für den lokalen Bedarf

Wolle muss zuerst Allendorfer Bürgern angeboten werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Gulden Strafe belegt.

Kommentar:

Ein Mittel zur Kontrolle des lokalen Markts und zur Förderung der städtischen Wirtschaft. Erst wenn es keinen lokalen Bedarf gab, durften die Produkte außerhalb der Stadt angeboten werden.

§ 9 – Handelsbeschränkungen

Nur Zunftmitglieder dürfen Stoffe mischen oder verkaufen – außer zu Jahrmärkten.

Kommentar:

Jahrmärkte wie der Nikelsmarkt waren offen für den überregionalen Handel. Im Alltag durfte aber nur die Zunft tätig sein.

§ 10 – Totenritual

Bei Tod eines Zunftbruders (oder dessen Angehörigen) müssen alle Meister an der Beerdigung teilnehmen; die vier jüngsten Meister tragen den Sarg.

Kommentar:

Die Zunft ist auch eine soziale Gemeinschaft. Der Tod eines Mitglieds wird gemeinsam gewürdigt – ein Ausdruck von Ehre und Zusammenhalt.

§ 11 – Dienstpflicht des Jüngsten

Der zuletzt aufgenommene Meister dient den übrigen wie ein Knecht, bis ein neuer aufgenommen wird.

Kommentar:

Ein Brauch zur Hierarchiebildung. Der „jüngste“ Meister hatte symbolische Dienstpflichten (z. B. Ordnungsdienste, Botengänge).

§ 12 – Teilnahmezwang

Bei Treffen müssen alle erscheinen wer ohne triftigen Grund fernbleibt, zahlt Strafe.

Kommentar:

Zunftversammlungen waren Pflichttermine – ähnlich einer Hauptversammlung. Disziplin war zentral.

§ 13 – Jahresrechnung

hrliche Abrechnung der Zunftgelder gegenüber dem Rentmeister ist Pflicht.

Kommentar:

Ein Rentmeister war ein fürstlicher Finanzbeamter. Die Kontrolle schützt vor Missbrauch und zeigt: Die Zunft steht unter landesherrlicher Aufsicht.

§ 14 – Verwendung der Bußgelder

Von den eingenommenen Bußen dürfen nur bis zu drei Gulden jährlich für geselliges Beisammensein verwendet werden der Rest ist für Notlagen, insbesondere zur Unterstützung armer oder kranker Zunftmitglieder, zu bewahren.

Kommentar:

Zünfte waren auch eine frühe Form von Sozialversicherung. Der Zunftkasten diente als Notfallhilfe für Mitglieder.

§ 15 – Heiratserleichterung

Wer eine Tochter eines Zunftmeisters heiratet und das Handwerk betreibt, muss den halben Zunftanteil zahlen.

Kommentar:

Ein Vorteil für „Heiratskandidaten“ innerhalb der Zunftfamilien – fördert interne Vernetzung und schützt Vermögen.

§ 16 – Regel für Witwen

Wenn ein Zunftmeister stirbt und seine Witwe wieder heiratet, muss der neue Ehemann sofern er das Handwerk betreibt ebenfalls die Hälfte an die Zunft zahlen.

Kommentar:

Auch hier wird familiärer Übergang geregelt – ohne vollständige Neuzulassung, aber mit finanzieller Beteiligung.

Schlussformel

Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Zunftordnung jederzeit zu kürzen, zu erweitern oder aufzuheben.

Gegeben zu Marburg am 17. Mai 1627.
Versiegelt mit unserem fürstlichen Sekretsiegel.

Kommentar:

Die Zunftordnung war kein festgeschriebener Vertrag – sondern ein durch den Fürsten jederzeit widerrufbares Privileg.

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Alphorn trifft Vortrag 

Neben dem leckeren Menü, Frikadellen mit Zwiebelsoße, Karotten- und Erbsengemüse mit Kartoffelpüree, stand der Vortrag von Dr. Sebastian Senger „Die Schweiz einmal anders dargestellt – vom Alphorn bis Zwingli“ dieses Mal auf dem Programm für den Mittagstisch im Bürgertreff. Zur Überraschung des Referenten und der Gäste waren passend zum Referat zwei Alphornbläser gekommen. Unter großem Applaus spielten Armin Demandt und Gerd Sieber gleich zu Beginn der Veranstaltung auf ihren Alphörnern. Ein weiterer Auftritt der Alphornbläser leitete den Vortrag von Dr. Senger ein.

Der Referent ging zunächst auf die Geschichte der Schweiz ein, die seit dem Wiener Kongress (1816) ihren Grenzverlauf bis heute beibehalten hat. Sie entwickelte sich von einem Staatenbund zu einem Bundesland. Alphabethisch sortiert gab Dr. Senger

an Hand von schweizerischen Briefmarken einen Überblick aus den Bereichen der Geschichte, Kultur und Wissenschaft. Die Besucher, die teils wegen des Vortrags gekommen waren, konnten erleben, dass die Schweiz mehr zu bieten hat, als Käse, Schokolade, Uhren und Taschenmesser. Die Schweiz hat u.a. eine Covid-Sondermarke,

herausgeben, durch deren Erwerb Spenden generiert wurden. Eine Briefmarke war dem Geschäftsmann Henri Dunant, ein Humanist christlicher Prägung und Gründer des roten Kreuzes, gewidmet.

Für das Museumsteam bedankte sich Brunhilde Trenz bei den Alphornbläsern für die gelungene Überraschung und die gute Unterhaltung. Ein herzliches Dankeschön erhielten auch die Angelika Hofmann und Else Zörb, die anlässlich ihres 75. Geburtstags den Nachtisch,  – Eis mit Topping – gespendet hatten. Zum nächsten Mittagstisch am 23. Oktober 2025 laden wir herzlich ein.

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